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   SG Kassel, 25.01.2017 - S 12 P 75/15   

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https://dejure.org/2017,75721
SG Kassel, 25.01.2017 - S 12 P 75/15 (https://dejure.org/2017,75721)
SG Kassel, Entscheidung vom 25.01.2017 - S 12 P 75/15 (https://dejure.org/2017,75721)
SG Kassel, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - S 12 P 75/15 (https://dejure.org/2017,75721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.06.2015 - B 12 P 2/15 B
    Auszug aus SG Kassel, 25.01.2017 - S 12 P 75/15
    Zinsen macht der Kläger nunmehr mit der von ihm am 22. Dezember 2015 vorliegend erhobenen Klage geltend, wobei die Kammer den am selben Tag unter dem Aktenzeichen S 12 P 2/15 ER gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. Januar 2016 mangels Vorliegens eines Anordnungsgrundes abgelehnt hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere wegen des jeweiligen weiteren Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Hauptsacheverfahrens insgesamt; ebenso wird Bezug genommen auf die seitens der Beklagten zur Gerichtsakte gereichten Versicherungsunterlagen des Klägers, deren jeweils wesentlicher, den vorliegenden Rechtsstreit betreffender Inhalt wie der der beigezogenen Gerichtsakte des einstweiligen Anordnungsverfahrens S 12 P 2/15 ER gleichfalls Gegenstand der Entscheidungsfindung war, wobei - jeweils nach vorheriger Ankündigung - weder der Kläger in der mündlichen Verhandlung 25. Januar 2017 erschienen oder vertreten war, noch die Beklagte selbst einen Vertreter in diese mündliche Verhandlung entsandt hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 30 P 99/12

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für die Anschaffung eines

    Auszug aus SG Kassel, 25.01.2017 - S 12 P 75/15
    Dies zum einen, weil den gesetzlich in § 23 Abs. 1, 3 und 4 Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung, SGB XI (in der hier noch anzuwendenden, bis 31. Dezember 2016 geltenden Fassung) geregelten Leistungsansprüchen privat Pflegeversicherter das Prinzip der Kostenerstattung zugrunde liegt, sich der Leistungsumfang der privaten Pflegekostenversicherung demgemäß nach den im Versicherungsvertrag vereinbarten Konditionen bestimmt und nach den danach maßgeblichen Regelungen der privaten Pflegeversicherungsunternehmen für den Leistungsumfang der Katalog des Pflegehilfsmittelverzeichnisses bindend ist, das eine abschließende Aufzählung der dem Versicherten im Einzelnen zu gewährenden Leistungen enthält, ohne dass hierzu Deckenliftsysteme gehören würden (vgl. hierzu allgemein Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015, L 30 P 99/12).
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